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Willkommen bei CRAMARO!

Als einziger autorisierter Vertragshändler vertreiben wir exklusiv in Deutschland die unterschiedlichsten, patentierten Planensysteme des italienischen Herstellers CRAMARO Italia s.r.l.

CRAMARO Planensysteme sind europaweit führend in der Abdeckung und Sicherung von Ladungen verschiedenster Arten. Bei den täglich steigenden Anforderungen an die Nutzfahrzeugindustrie bieten Ihnen CRAMARO Planensysteme eine besonders schnelle und einfach zu bedienende Abdeckmethode – effizient, verlässlich und wirtschaftlich.

Natürlich integrieren wir auch nachträglich die geeigneten CRAMARO Planensysteme auf bereits vorhandene Fahrzeuge und Behälter.

Neben dem Verkauf der vielseitig einsetzbaren CRAMARO Planensysteme haben bei uns individuelle Beratung und technische Problemlösung sowie die optimale Projektierung höchste Priorität. Mit unserem langjährigem Know-how beraten wir heute alle namhaften deutschen Fahrzeugbauer der Erstausrüstung.

Ein weiterer Vorteil für Sie ist die permanente Entwicklung neuer Produkte und innovativer Verfahren. Dadurch werden Systemlösungen für den deutschen Markt optimiert und neue Anwendungsbereiche erschlossen.

 
Sonderpreisaktion TELL ONE

Sie suchen eine schnelle und einfach zu bedienende Plane für Ihren 3-Seitenkipper?

Dann entscheiden Sie sich für ein TELL ONE Planensystem! Einfach hinter den Kipper stellen, die Plane herausziehen und verriegeln. Fertig!
Zum Aufrollen der Plane die Verriegelung lösen und Seil langsam nachgeben. Die Plane rollt sich dank der eingebauten Feder automatisch auf. Sie brauchen für die Bedienung nicht auf den Kipper steigen. Alle Arbeitsschritte erfolgen vom Boden aus.

Und das beste daran ist unsere Sondernettopreisaktion, gültig für Bestellungen bis zum 31.12.2009.

Sie erhalten TELL ONE Planensysteme

ab 1.162,00 €.

Zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die Lieferung erfolgt Frei Haus. Für alle Lieferungen gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Wählen Sie unsere kostenfreie Rufnummer 0800-2726276, oder schreiben Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können . Wir unterbreiten Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

 
De-minimis Förderprogramm

Im Rahmen des Förderprogramms "De-minimis" können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs nicht rückzahlbare Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten (bis zum jeweils angegebenen Betrag) erhalten:

- je fahrzeugbezogene Maßnahme bis 3.600 Euro
(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)

- je personenbezogene Maßnahme bis 1.400 Euro
(z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten)

- je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis 2.500 Euro
(z.B. Erwerb von Telematiksystemen)

Der Förderhöchstbetrag eines Unternehmens ergibt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug (1.400 Euro), multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge und ist auf 33.000 Euro jährlich begrenzt.

Bei der Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages werden nur noch schwere Nutzfahrzeuge berücksichtigt, die zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen waren. Nicht mehr berücksichtigt werden Fahrzeuge, die dem Antragsteller aufgrund einer Nutzungsvereinbarung (Miete o. ä.) zur Verfügung gestellt werden, und nicht auf diesen zugelassen sind.

Antragsfrist: Die Antragsfrist endet am 31.03.2010.

Förderung als Budgetzusage
Die Förderung erfolgt als Budgetzusage auf der Grundlage des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages. Der Antragsteller kann im Rahmen dieses Budgets förderfähige Maßnahmen nach Anlage zu Ziffer 2 der Förderrichtlinie durchführen. Es gelten die unter Ziffer 6.1 genannten maßnahmenbezogenen Förderhöchstbeträge. Eine konkrete Benennung der vorgesehenen Maßnahmen bei Antragstellung ist nicht mehr erforderlich.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website der BAG.

Quelle: Bundesamt für Güterverkehr

 
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